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ALLRIS - Auszug

10.02.2014 - 8 Bekanntgaben und Anfragen

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Wortprotokoll

Herr Benthien verliest das Protokoll des Wegeausschusses. Die Begehung fand am 14.12.13 statt. Die Gemeindevertretung Braak nimmt die aufgeführten Ergebnisse zur Kenntnis.

 

Herr GV Diatscheschen berichtet für die am 30.1.14 stattgefundene Sitzung des Kindertagesstättenausschusses. In dem Ausschuss wurde u.a. über die Zufriedenheitsumfrage bei den Eltern berichtet, des Weiteren wurde die Warteliste der Krippenkinder besprochen. Eine Bedarfsumfrage hinsichtlich der Öffnungszeiten soll verteilt werden. Es besteht derzeit hoher Krankenstand in der Kita, es wird angedacht evtl. zur Unterstützung der Erzieherinnen eine FSJler-Kraft einzustellen.

Ein Teil der Küche muss erneuert werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 8.000,00 €. Hiervon trägt die Gemeinde Braak 40 %. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten zu klären, ob die Gemeinde Braak in den Sitzungen des Kindertagesstättenausschuss stimmberechtigt ist.

 

Von Herrn Wehrführer Eggers wird angeregt, dass die FFW Braak bezüglich der Brandmeldeanlage in der KiTa Stapelfeld informiert wird. Herr Bgm. Schmitz sicherte zu, sich der Angelegenheit anzunehmen.

 

Von Herrn Fährmann wird berichtet, dass am Donnerstag, den 13.2.14 nur für die Schulverbandsmitglieder eine Vorstellung des jetzigen Planungsstandes Bebauung tlw. Sportplatz stattfindet.

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Herr Bgm. Schmitz bittet darum, dass die Sitzungsvorlage Nr. 2014/002/015 öffentlich behandelt wird.

Beratungsgrundlage: Sitzungsvorlage vom 4.2.2014

Grundstück:                            Dorfstraße 3g, 22145 Braak

                                          Gemarkung Braak, Flur 6, Flurstück 9/16 (Tfl.)

Antragsteller:              Oliver Gehrt, Fürstredder 3, 22145 Braak

Vorhaben:                            Befreiung zur Fällung eines Baumes und Entfernung eines

                                          festgesetzten Erdwalls

Fristende:                            16.03.2014

 

Es wird auf die o.g. Sitzungsvorlage verwiesen.

 

Beschluss:

 

Die Befreiungen zur Fällung eines Baumes und zur Entfernung eines festgesetzten Knicks von ca. 25 m werden gem. § 31 BauGB erteilt.

Der Kreis wird um Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen gebeten.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig dafür

 

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