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ALLRIS - Auszug

24.11.2016 - 5 Ergänzungsvorlage: Änderung der Verbandssatzung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Schulverbandsvorsteher verweist auf die Vorlage und damit auf das Ergebnis der Gesprächsrunde zwischen den drei rgermeistern der Verbandsgemeinden.

 

Er stellt fest, dass die finale Abstimmung der Gemeinde Braak in der Gemeindevertretung erst am 12.12.2016 erfolgt. Die Gemeindevertretungen der Mitgliedsgemeinden Brunsbek sowie Stapelfeld haben zwischenzeitlich einen Beschluss herbeigeführt.

 

Die Gemeindevertretung Brunsbek stimmt dem Gesprächsergebnis 3 und § 12) und somit einer entsprechenden Satzungsänderung zu.

 

Die Gemeindevertretung Stapelfeld stimmt dem Gesprächsergebnis in Bezug auf § 12 zu. Hinsichtlich des § 3 der Verbandssatzung wurde eine Änderung beschlossen.

 

Herr Beber fragt die Schulverbandsversammlung, ob die Annahme korrekt ist, dass damit zumindest in Bezug auf § 12 der Verbandssatzung Einigkeit besteht. Die Vertreter der Gemeinden Braak und Stapelfeld bejahen diese Annahme.

 

Vor dem Hintergrund der in der heutigen Sitzung zu beschließenden Haushaltssatzung beantragt Herr Beber, über die Änderung der §§ 3 und 12 der Verbandssatzung separat zu beschließen.  

 

Diesem Antrag stimmen alle Mitglieder der Schulverbandsversammlung zu.

 

Die Gemeinde Stapelfeld stellt den Antrag über § 3 der Verbandsatzungsänderung wie folgt abzustimmen:

 

§ 3

 

Dem Schulverband obliegt der Betrieb, die Unterhaltung, die Sanierung/Modernisierung und Erweiterung der Grundschule Stapelfeld nach den ltigen Bestimmungen des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein.

 

Ein Neubau der Grundschule Stapelfeld ist einstimmig in der Schulverbandsversammlung zu beschließen.

 

Hierzu gehört auch die Einrichtung „Offene Ganztagsschule (OGS) Stapelfeld“.

 

Der Sitz der Grundschule Stapelfeld ist Stapelfeld.“

 

Diesem Antrag stimmen ebenfalls alle Mitglieder der Schulverbandsversammlung zu.

 

Hinsichtlich des § 12 soll gemäß Gesprächsergebnis der Gesprächsrunde zwischen den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden abgestimmt werden.
 

 

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Beschluss:
 

I. Änderung des § 3 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Stapelfeld

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt § 3 der Verbandssatzung wie folgt zu ändern:


㤠3

 

Dem Schulverband obliegt der Betrieb, die Unterhaltung, die Sanierung/Modernisierung und Erweiterung der Grundschule Stapelfeld nach den gültigen Bestimmungen des Schulgeset-zes für Schleswig-Holstein.

 

Ein Neubau der Grundschule Stapelfeld ist einstimmig in der Schulverbandsversammlung zu beschließen.

 

Hierzu gehört auch die Einrichtung „Offene Ganztagsschule (OGS) Stapelfeld“.

 

Der Sitz der Grundschule Stapelfeld ist Stapelfeld.“

 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 0

 

 

II. Änderung des § 12 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Stapelfeld

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt § 12 der Verbandssatzung wie folgt zu ändern:

 

㤠12

 

(1)   Der Schulverband erhebt zur Deckung seines Finanzbedarfs von seinen Mitgliedern eine Umlage, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen.

 

(2)   Die Schulverbandsumlage wird durch die Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr festgesetzt.

 

Festsetzungsmaßstab ist

 

a)      die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Stichtag der amtlichen Schulstatistik im Durchschnitt der letzten drei Jahre und

 

b)      die Finanzkraft (§ 19 Abs. 2 FAG) der Mitgliedsgemeinden.

 

Beides wird jeweils zur Hälfte angewandt.

 

(3)   Die Schulverbandsumlage für die Offene Ganztagesschule (OGS) ist nach der gesamten Anzahl der die OGS besuchenden Schülerinnen und Schüler aller entsendenden Verbandsgemeinden nach den zu Beginn des Haushaltsjahres vorliegenden Schülerzahlen auf die einzelnen Verbandsmitglieder zu verteilen.

 

(4)   Die Schulverbandsumlagen werden zum Jahresabschluss nach den erzielten Aufwendungen und Erträgen und im Fall von Abs. 3 nach den Schülerzahlen mit den Verbandsgemeinden abgerechnet. Auf die Schulverbandsumlagen werden quartalsweise Abschläge nach den geplanten Aufwendungen/Auszahlungen und Erträgen/Einzahlungen von den Verbandsgemeinden geleistet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage