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ALLRIS - Auszug

28.11.2016 - 11 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
r das Gebiet Zwischen der Dorfstraße und dem großen Teich, südlich Jungfernstieg wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:

-Städtebauliche Ordnung einer Wohnbebauung auf der ehem. Hofstelle

-Berücksichtigung der natürlichen Grünstrukturen im Plangebiet

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg,
St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:17

Davon anwesend:17

 

Ja-Stimmen:17

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage