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ALLRIS - Auszug

08.11.2016 - 4 Jahresrechnung 2015 der Kindertagesstätte Siek

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende berichtet, dass Frau Görmer und er am 24.10.2016 in der Amtsverwaltung an einem Termin mit dem KGV teilgenommen haben. Inhalt dieses Gespräches waren die Jahresrechnung 2015 und der Haushalt 2017. Von Seiten des KGV wurden dazu Fragen

beantwortet und Erläuterungen gegeben. Zu ungeklärten Sachverhalten wurden zusätzliche Informationen bis zur heutigen Sitzung zugesagt.

In diesem Zusammenhang bemängelt Herr Bitzer, dass die heutige e-mail des KGV bezüglich der „ausgewählten Sachkonten zur Abrechnung 2015“ verwaltungsseitig nicht an alle Gemeindevertreter weitergeleitet wurde. Er bittet nachdrücklich darum, dass künftig alle

Informationen / e-mails allen Gemeindevertretern per e-mail zur Verfügung gestellt werden. Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken erfolgt vorab eine Prüfung durch die Verwaltung. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

 

Da von Seiten des Ausschusses diverse Fragen auftreten die nicht beantwortet werden

nnen, besteht Einigkeit darüber, dass dem vorgelegten Jahresabschluss 2015 heute nicht zugestimmt werden kann.

 

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Der Finanzausschuss fasst daher folgenden Beschlussvorschlag:
Die Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2015 der KiTa Siek wird in das Jahr 2017 vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, die zuständigen Sachbearbeiter des KGV zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses einzuladen, um offene Fragen im Rahmen einer Belegprüfung zu klären.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0

 

Anmerkung der Verwaltung: Eine Belegprüfung ist in Abstimmung mit dem KGV grundsätzlich möglich. Sie wird auch von kirchengemeindlichen Trägern in Anspruch genommen.

Da ein Buchungsjahr etliche A4- Ordner umfasst, gilt: Belegprüfung immer beim KGV in HH, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter Finanzen des KGV. Unabhängig davon werden alle Kitas jedes Jahr zum Jahresabschluss von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft. Einrichtungen des KGV werden strengeren Prüfungsrichtlinien (als den kirchengemeindlichen Kitas) unterzogen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage