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ALLRIS - Auszug

02.11.2016 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Ein Einwohner bemängelt, dass seine Äerungen aus der letzten Einwohnerfragestunde nicht protokolliert wurden. Nach kurzer Prüfung wird festgestellt, dass dem nicht so ist. Die Fragen wurden unter TOP 3 protokolliert.

 

Anders als in der letzten Einwohnerfragestunde durch Herrn Beber ausgeführt, gibt es Mischgebiete noch. Ein Mischgebiet beinhaltet nicht störende Gewerbebetriebe und Wohnbaunutzung.

Anmerkung der Verwaltung: Die Beschreibung der für Baugebiete vorgesehene Flächen kann im Internet der Baunutzungsverodnung (BauNVO) entnommen werden.

 

Herr Heiko Schmidt betritt um 19.04 Uhr den Sitzungsraum. Ihm wird nachträglich zum Geburtstag gratuliert.

 

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Aufstellungsbeschlüsse für den F-Plan und B-Plan parallel gefasst werden können. Der B-Plan setzt auf den F-Plan auf. Im Aufstellungsbeschluss werden noch keine Parzellen o. ä. gebildet. Dies erfolgt nach Vermessung etc. durch den Planer und Vorarbeit der gemeindlichen Gremien in Form der Auslegungsbeschlüsse, welche grob geplant voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2017 gefasst werden. Evtl. beabsichtigte Bürgerbegehren sind nur gegen den Aufstellungsbeschluss möglich.

 

In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass auf der Homepage des Amtes Siek die Aufstellungsbeschlüsse nicht bekannt gemacht sind. Die Verwaltung wird um Klärung gebeten.

 

Herr Beber macht auf Nachfrage nochmals deutlich, dass eine erste Information über diese Potentialfläche bereits im Rahmen einer Einwohnerversammlung vor rd. 10 Jahren stattgefunden habe. Auf den Hinweis einer Zuhörerin, dass sie den Inhalt der öffentlichen Informationsveranstaltung enttäuschend fand, erwidert Herr Beber, dass doch gerade auch aus dem Kreis der heutigen Zuhörerschaft immer gefordert wurde, rechtzeitiger über geplante Baugebiete zu informieren und nicht erst, wenn ein B-Plan-Entwurf aufgestellt wird. Nun macht man es und es ist auch wieder nicht richtig.

In der Info-Veranstaltung wurde deutlich darauf hingewiesen, dass durch das Planungsbüro Möglichkeiten einer künftigen Bebauungsplanung vorgestellt werden. Damit ist noch nicht gesagt, dass es genauso kommt. Die Planungsarbeit erfolgt in den Sitzungen der Gremien und letztendlich wird dann der B-Plan-Entwurf ausgelegt, zu dem dann die Einwohner Stellung nehmen und Hinweise geben können.

 

Mittlerweile ist es auf Grund des großen Wohnraumbedarfs in Stormarn wird der Bedarf von jährlich zusätzlich 1000 Wohneinheiten prognostiziert üblich und aufgrund der Siedlungsentwicklungsvorgaben des Landes/Kreises auch erforderlich, nicht nur die klassische Einfamilien- bzw. Doppelhausbebauung zu planen. Im Zuge des Aufstellungsbeschlusses werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt und können ihre Anregungen und Bedenken gegen den Plan darlegen. Dabei wird sicher auch geschaut, ob neben dem Klassiker Einfamilienhaus auch andere Gebäudetypen zulässig sind. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, die B-Pläne sind jedoch durch das Innenministerium zu genehmigen.

 

In diesem Zusammenhang führt Herr Beber auch noch einmal aus, dass er über die Äerungen zum geplanten Baugebiet schon irritiert ist, denn aus dem Kreis derer, die sich gegen die bauliche Entwicklung äern, hat er in der Vergangenheit regelmäßig Anrufe erhalten, wann denn endlich im Ortsteil Kronshorst ein Baugebiet ausgewiesen werde, man wolle unbedingt bauen. Offensichtlich konnte jedoch ein Bestandshaus im angrenzenden Bereich erworben werden und nun ist man mit einmal entschieden gegen ein Baugebiet. Genauso verhält es sich mit dem Argument des zunehmenden Straßenverkehrs; keiner führt sich vor Augen, dass auch er bei anderen Leuten vorbeifährt und diese auch hätten so argumentieren können, als dieseuser neu gebaut wurden. Jetzt soll an ihren usern keiner mehr vorbeifahren. Genauso wird für die Zukunft für die eigenen Kinder nach Grundstücken auf der Restfläche gefragt, aber jetzt wird so getan als wolle man kein Baugebiet.

 

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Gemeinde sich darauf verständigt hat, nach der Abhaltung einer Tagesordnung nicht eine erneute Einwohnerfragestunde anzubieten. Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse werden in der gleichen Sitzung bekannt gegeben.

 

Das Verfahren hinsichtlich der parkenden Fahrzeuge Moorende läuft noch. Herr Beber erläutert, dass gegen das Parken verkehrsrechtlich nichts auszusetzen ist. Da es sich um ruhenden Verkehr handelt, ist die Polizei hier nicht zuständig. Die Aufgaben zur Überwachung des ruhenden Verkehrs soll durch den Kreis Stormarn auf die Kommunen übertragen werden; hier hat jedoch der Kreis nach wie vor keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. Sobald das erfolgt ist, werden die Amtsgemeinden eine Kraft beschäftigen, die dann auch wie gewünscht Tickets verteilt.