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ALLRIS - Auszug

13.09.2016 - 16 Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek Gebiet: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reppel erläutert die Vorlage.

 

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Beschluss:

r das Gebiet nördlich und südlich der Landesstraße 224, östlich der Straße Jacobsrade und südlich des Regenrückhaltebeckens wird der Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek aufgestellt.

 

r die folgenden Planungsziele ist daher das Planrecht zu schaffen für

-       die Erweiterung der Produktions- und Lagerkapazitäten durch den Neubau einer Lagerhalle und eines Bürogebäudes östlich des Bestandsgebäudes sowie für ergänzende Gewerbenutzungen östlich des Erweiterungsbaus;

-       eine bauliche Verbindung zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsneubau;

-        die Erweiterung der Straße Jacobsrade zur Erschließung der neuen Grundstücke;

-        die Qualifizierung von Flächen zur Entwässerung des Plangebiets;

-        die Eingrünung und Durchgrünung des Plangebiets;

-        den Teilausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft innerhalb des Plangebiets;

-        das Herstellen einer neuen Fuß- und Radwegeverbindung entlang der östlichen Plangebietsgrenze zwischen der Landesstraße 224 und der Straße Birkenbusch;

-        das Einfügen des Plangebiets in die Landschaft durch eine Randeingrünung entlang der östlichen Plangebietsgrenze.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Evers & Küssner, Christian Evers & Ulf Küssner GbR, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:   0
Enthaltungen:   0

 

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Anlagen zur Vorlage