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ALLRIS - Auszug

12.09.2016 - 5 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Putzbach erläutert kurz die aktualisierten Änderungen.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungsnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft und, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur ungerade Hausnummern) und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Zur Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sind Stellungnahmen der von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naurschutzverbände einzuholen. Die Beteiligung und Fristsetzung ist gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zugleich sind die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage