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ALLRIS - Auszug

25.08.2016 - 4 Änderung der Verbandssatzung des Schulverbands ...

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Wortprotokoll

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

 

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Zwischenzeitlich haben sich die Gemeindevertretungen der Gemeinden Braak und Stapelfeld mit der Thematik befasst und folgende Beschlüsse gefasst:

 

Gemeinde Braak:

 

§ 3 Aufgaben (Variante 1 gemäß Vorlage)


Dem Schulverband obliegt der Betrieb, die Unterhaltung, die Sanierung und Erweiterung bzw. ein Neubau der Grundschule Stapelfeld nach den gültigen Bestimmungen des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein.

 

Hierzu gehört auch die Einrichtung „Offene Ganztagsschule (OGS) Stapelfeld“.

 

Der Sitz der Grundschule Stapelfeld ist im Verbandsgebiet.

 

§ 12 Deckung des Finanzbedarfs (Variante 2 gemäß Vorlage)

 

(1) Der Schulverband erhebt zur Deckung seines Finanzbedarfs von seinen Mitgliedern eine Umlage, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen.

 

(2) Die Schulverbandsumlage wird durch die Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr festgesetzt.

 

Festsetzungsmaßstab ist

 

a) die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Stichtag der amtlichen Schulstatistik im Durchschnitt der letzten drei Jahre und

 

b) die Finanzkraft (§ 29 FAG) der Mitgliedsgemeinden des Vorjahres.

 

Beides wird je zur Hälfte angewandt. 

 

(3)   Die Schulverbandsumlage für die Offene Ganztagsschule (OGS) ist nach der gesamten Anzahl der die OGS besuchenden Schülerinnen und Schüler aller entsendenden Verbandsgemeinden nach den zu Beginn des Haushaltsjahres vorliegenden Schülerzahlen auf die einzelnen Verbandsmitglieder zu verteilen.

 

(4)   Die Schulverbandsumlagen werden zum Jahresabschluss nach den erzielten Aufwendungen und Erträgen und im Fall von Abs. 3 nach den Schülerzahlen mit den Verbandsgemeinden abgerechnet. Auf die Schulverbandsumlagen werden quartalsweise Abschläge nach den geplanten Aufwendungen/Auszahlungen und Erträgen/Einzahlungen von den Verbandsgemeinden geleistet.

 

Gemeinde Stapelfeld:

 

§ 3 Aufgaben (neue Variante)

 

Dem Schulverband obliegt der Betrieb, die Unterhaltung, die Sanierung / Modernisierung und Erweiterung der Grundschule Stapelfeld nach den gültigen Bestimmungen des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein.

 

Hierzu gehört auch die Errichtung „Offene Ganztagsschule (OGS) Stapelfeld“.

 

Der Sitz der Grundschule Stapelfeld ist. Stapelfeld.

 

§ 12 Deckung des Finanzbedarfs (Variante 1 gemäß Vorlage)

 

(1)   Der Schulverband erhebt zur Deckung seines Finanzbedarfs von seinen Mitgliedern eine Umlage, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen.

 

(2)   Die Schulverbandsumlage wird durch die Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr festgesetzt.

 

Festsetzungsmaßstab ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach der amtlichen Schulstatistik im Durchschnitt der letzten drei Jahre.

(3)   Die Schulverbandsumlage für die Offene Ganztagsschule (OGS) ist nach der gesamten Anzahl der die OGS besuchenden Schülerinnen und Schüler aller entsendenden Verbandsgemeinden nach den zu Beginn des Haushaltsjahres vorliegenden Schülerzahlen auf die einzelnen Verbandsmitglieder zu verteilen.

 

(4)   Die Schulverbandsumlagen werden zum Jahresabschluss nach den erzielten Aufwendungen und Erträgen und im Fall von Abs. 3 nach den Schülerzahlen mit den Verbandsgemeinden abgerechnet. Auf die Schulverbandsumlagen werden quartalsweise Abschläge nach den geplanten Aufwendungen/Auszahlungen und Erträgen/Einzahlungen von den Verbandsgemeinden geleistet.

 

Es bleibt somit festzuhalten, dass es nach derzeitigem Stand der Beratungen zu keiner übereinstimmenden Lösung kommen kann, da die Änderung der Satzung eine einstimmige Beschlusslage erfordert.

 

Die Gemeindevertretung Brunsbek wird sich in ihrer Sitzung am 07. September 2016 mit diesem Thema befassen.  

Es ergeht folgender
 

Beschlussvorschlag:
 

Dieser Tagesordnungspunkt wird zur Abstimmung und Beschlussfassung direkt an die Schulverbandsversammlung verwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
 

 

 

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Anlagen zur Vorlage