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ALLRIS - Auszug

01.08.2016 - 11 Bebauungsplan Nr. 8B (neu) - Teilbereich I, 4. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufstellungsbeschluss

r das Grundstück 'Groot Redder 2', Flurstück 21/39 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Stapelfeld, wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8B (neu) Teilbereich 1 - aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

- Berücksichtigung der geänderten Nutzungsabsichten durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) anstelle eines Dorfgebietes (MD);

- Vorgabe von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im Interesse einer Gliederung der Reihenhauszeile;

- rderung der Innenentwicklung durch Nachnutzung einer künftig fortfallenden Scheune;

- Aktivierung von Baulandreserven im Innenbereich.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten werden durch den Grundeigentümer erstattet.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass bei der Aufstellung besonders auf den Lärmschutz zu achten ist.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 12 
Nein-Stimmen :   0
Enthaltungen :   0


 

 

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Anlagen zur Vorlage