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ALLRIS - Auszug

01.08.2016 - 10 Änderung der Verbandssatzung des Schulverbands ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt einer der Satzungsänderung von § 3  wie folgt zu:

 

 

 Dem Schulverband obliegt der Betrieb, die Unterhaltung, die Sanierung/Modernisie

rung und Erweiterung der Grundschule Stapelfeld nach den gültigen Bestimmungen des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein.

 

Hierzu gehört auch die Errichtung „Offene Ganztagsschule (OGS) Stapelfeld.

 

Der Sitz der Grundschule Stapelfeld ist Stapelfeld.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt einer Änderung von § 12 der Verbandssatzung

nach Variante 1 zu:

 

(1)   Der Schulverband erhebt zur Deckung seines Finanzbedarfs von seinen Mitgliedern eine Umlage, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen.

(2)   Die Schulverbandsumlage wird durch die Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr festgesetzt.

 

Festsetzungsmaßstab ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach der amtlichen Schulstatistik im Durchschnitt der letzten drei Jahre.

 

(3)   Die Schulverbandsumlage für die Offene Ganztagsschule (OGS) ist nach der gesamten Anzahl der die OGS besuchenden Schülerinnen und Schüler aller entsendenden Verbandsgemeinden nach den zu Beginn des Haushaltsjahres vorliegenden Schülerzahlen auf die einzelnen Verbandsmitglieder zu verteilen

 

(4)   Die Schulverbandsumlagen werden zum Jahresabschluss nach den erzielten Aufwendungen und Erträgen und im Fall von Abs. 3 nach den Schülerzahlen mit den Verbandsgemeinden abgerechent. Auf die Schulverbandsumlagen werden quartalsweise Abschläge nach den geplanten Aufwendungen/Auszahlungen und Erträgen/Einzahlungen von den Verbandsgemeinden geleistet.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 12
Nein-Stimmen :   0
Enthaltungen :   0
 

 

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Anlagen zur Vorlage