Gemeindevertretung Stapelfeld - 20.08.2018
Grunddaten
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 20.08.2018
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Kratzmann´sche Kate
- Ort:
- Reinbeker Straße 4, 22145 Stapelfeld
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
---|---|---|---|---|---|
Gemischte Beratung (19:00 - 21:50 Uhr) | |||||
zur Kenntnis genommen
|
|||||
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
WortprotokollDer Vorsitzende übergibt das Wort an den Bau-und Umweltausschussvorsitzenden. Dieser berichtete zur Vorlage:
Eine erneute Anpassung der Planzeichnung sei aufgrund einer Stellungnahme der zuständigen Forstbehörde erforderlich. Es sollen bestehende Waldflächen konkret ausgewiesen werden, sowie die Maßnahmenfläche auf Stapelfelder Gebiet zur Sicherung der Freiflächen erweitert werden.
Kritisch wird aus den Reihen der Gemeindevertretung angemerkt, dass ggf. die Festsetzungen als Maßnahmenflächen im Flächennutzungsplan zu Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in den entsprechenden Bereichen führen könnten. Der Vorsitzende führt dazu aus, dass dies nicht eintreten wird, da die Flächen lediglich von Bauvorhaben freigehalten werden sollen und somit die landwirtschaftliche Nutzung hiervon nicht beeinträchtigt wird.
Beschlussvorschlag: Die während der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 BauGB für die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.
Bemerkung zur Abstimmung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
|
|
ungeändert beschlossen
|
|||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
zur Kenntnis genommen
|
||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||