Gemeindevertretung Braak - 14.04.2014
Grunddaten
- Gremium:
- Gemeindevertretung Braak
- Datum:
- Mo., 14.04.2014
- Uhrzeit:
- 19:25
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Braaker Krug
- Ort:
- Spötzen 1, 22145 Braak
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (19:25 - 21:00 Uhr) | |||||
ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10B der Gemeinde Braak Gebiet: östlich der BAB 1, nördlich "Alte Landstraße", östlich und westlich "Brookstraße" für die Bebauung "Mittelweg" und "Braaker Bogen" Aufstellungsbeschluss
WortprotokollBeratungslage: Verwaltungsvorlage vom 24.03.2014 sowie Beschlussempfehlung des Bau- und Finanzausschusses der Gemeinde Braak vom 31.03.2014
Berichterstatter: BA/FA-Vorsitzender Herr Benthien
Es wird auf die o.g. Sitzungsvorlage sowie Beschlussempfehlung des Bau- und Finanzausschusses verwiesen.
Beschluss: Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Es wird folgendes Ziel verfolgt: Anpassung der gestalterischen Festsetzungen an Werbeanlagen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die Planungskosten werden durch die WAS getragen. Dies ist durch einen städtebaulichen Vertrag abzusichern.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: |
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ungeändert beschlossen
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geändert beschlossen
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Nichtöffentlicher Teil (19:25 - 21:00 Uhr) | |||||