Gemeindevertretung Stapelfeld - 04.12.2017
Grunddaten
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 04.12.2017
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Kratzmann´sche Kate
- Ort:
- Reinbeker Straße 4, 22145 Stapelfeld
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
---|---|---|---|---|---|
Gemischte Beratung (19:00 - 21:25 Uhr) | |||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
Bebauungsplan Nr. 8B (neu) - Teilbereich I, 4. Änderung der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: Grundstück Groot Redder 2, Flurstück 21/39 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Stapelfeld a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beizufügen ist, geprüft. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.
Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, für das Grundstück 'Groot Redder 2', Flurstück 21/39 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B, Teilbereich I, durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen (30. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung).
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung ausgeschlossen.
|
|
ungeändert beschlossen
|
|||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
|
ungeändert beschlossen
|
||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
113,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
23,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
26,6 kB
|