Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf - 13.11.2017
Grunddaten
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 13.11.2017
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Gemeindebüro Hoisdorf
- Ort:
- Waldstraße 2 a, 22955 Hoisdorf
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (19:30 - 21:10 Uhr) | |||||
Bebauungsplanes Nr. 9 (neu) der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: östlich der Straße "Oetjendorfer Kirchenweg", südlich der Straße "Am Schwarzen Berg", nördlich und südlich der Straße "An der Buschkoppel" Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Für das Gebiet östlich der Straße "Oetjendorfer Kirchenweg", südlich der Straße "Am Schwarzen Berg", nördlich und südlich der Straße "An der Buschkoppel" wird der Bebauungsplan Nr. 9 (neu) aufgestellt. Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB Anwendung. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.
Folgende Planungsziele werden verfolgt: -Schaffung neuen Planungsrechts anstelle eines aus formellen Gründen nicht anzuwendenden Bebauungsplans; -Ausübung der gemeindlichen Steuerungsbefugnis für ein in Teilen noch unbebautes Wohnquartier im Siedlungsgefüge durch Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung; -Aktivierung untergenutzter Grundstücksflächen als Maßnahme der Innenentwicklung.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen: Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis genommen
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Nichtöffentlicher Teil (19:30 - 21:10 Uhr) | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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74,9 kB
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