Gemeindevertretung Hoisdorf - 24.11.2014
Grunddaten
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 24.11.2014
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Landhaus Hoisdorf
- Ort:
- Dorfstraße 14, 22955 Hoisdorf
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (19:30 - 20:40 Uhr) | |||||
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Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: südöstlich "Moorweg", nordöstlich "Achtern Diek" Aufstellungsbeschluss
WortprotokollBürgermeister Schippmann erläutert die Sitzungsvorlage. Das Planungsbüro Stolzenberg erarbeitet nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses einen Planvorentwurf. Dieser wird dem Bauausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.
Die Koppel wurde aus dem Plangeltungsbereich herausgenommen, da diese bereits durch einen Grünzug gesichert ist. Stattdessen wurde die Fläche südlich des Grundstücks Moorweg 3 in den Plangeltungsbereich einbezogen.
Dem Vorschlag von Herrn Horl, die Koppel als Naturschutzgebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag: Nr. 22 aufgestellt. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben: - Sicherung der städtebaulichen Ordnung bei Folgenutzungen - Berücksichtigung der landschaftlichen Schutzgebiete.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg,
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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Nichtöffentlicher Teil (19:30 - 20:40 Uhr) | |||||