Gemeindevertretung Siek - 15.05.2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Siek
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mi., 15.05.2019
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Feuerwehrhaus Meilsdorf
- Ort:
- Gutsstraße 13 A, 22962 Siek
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Gemischte Beratung (19:30 - 22:00 Uhr) | |||||
Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Siek Gebiet: südlich der "Hauptstraße", westlich und nördlich der Bebauung in der Straße "Ohlenhof" sowie östlich der Bebauung in der Straße "An der Lohe" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs-und Auslegungsbeschluss
WortprotokollDer Bürgermeister erteilt Herrn Jeß vom Planungsbüro B2K das Wort. Herr Jeß erläutert den aktuellen Sachstand des B-Planes anhand einer Präsentation (Anlage zur Niederschrift) und beantwortet Fragen von Seiten aller Anwesenden. Anschließend bedankt sich der Bürgermeister bei Herrn Jeß für seine gute Arbeit.
Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die Vorlage. Auf Seite 11 der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Siek ist der Absatz „Für den Fall, dass eines Tages die Feuerwehren des Ortsteiles Siek ……“ zu streichen.
Beschluss: Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2019/005/145 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Glasierte Dachziegel und glasierte Dachsteine sind nicht zulässig
Es sind nicht glänzende Solar- und Photovoltaikanlagen zulässig. Sie sind nur in Verbindung mit Dächern auszuführen. Aufgeständerte und Überkragende Anlagen sind unzulässig.
Das vorhandene Regenrückhaltebecken muss erweitert werden. Der derzeitige Sachstand muss in der Begründung erläutert werden!
Ausgleichsmaßnahme M 10: Stiftung Naturschutz Ökokonto „Barker Heide 1“ Diese Maßnahme entfällt, da sie nicht benötigt wird!
Für den Fall, dass eines Tages die Feuerwehren des Ortsteiles Siek und des Ortsteiles Meilsdorf zusammengelegt werden sollen, wäre das Plangebiet der geeignete Standort für eine gemeinsame Feuerwehr, da der Ortsteil Meilsdorf im Falle eines Einsatzes schnell über die 'Hauptstraße', die 'Alte Landstraße' und die Straße 'Drift' zu erreichen. Dieser Absatz wird gestrichen. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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