Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld - 20.05.2019
Grunddaten
- Datum:
- Mo., 20.05.2019
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Kratzmann´sche Kate
- Ort:
- Reinbeker Straße 4, 22145 Stapelfeld
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (19:00 - 20:42 Uhr) | |||||
ungeändert beschlossen
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Bebauungsplan Nr. 10 - 5. Änderung der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1 a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
WortprotokollDer Sachverhalt wird vom Ausschussvorsitzenden erläutert. Der Bürgermeister erklärt, dass der Notartermin am 21. Mai 2019 um 12:30 Uhr stattfinden wird.
Herr Stehr merkt an, dass in der Begründung der Änderung des Bebauungsplan Nr. 10, 5. Änderung der Sachverhalt zum Flurstück 43/6 missverständlich formuliert ist (Seite 5, Punkt 3.1). Demnach soll Flurstück 43/6 privatisiert werden. Das ist jedoch nicht der Fall.
Hinweis der Verwaltung: Die Formulierung wird zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung Stapelfeld geprüft.
Beschlussvorschlag: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen Die während der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10, 5. Änderung der Gemeinde Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage zur Vorlage 2019/006/099 aufgeführt, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10, 5. Änderung für das Gebiet südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1, und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 BauGB für die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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Nichtöffentlicher Teil (19:00 - 20:42 Uhr) | |||||