Gemeindevertretung Stapelfeld - 05.08.2019
Grunddaten
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 05.08.2019
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Kratzmann´sche Kate
- Ort:
- Reinbeker Straße 4, 22145 Stapelfeld
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Gemischte Beratung (19:00 - 22:00 Uhr) | |||||
ungeändert beschlossen
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geändert beschlossen
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Bebauungsplan Nr. 10, 5. Änderung der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1 a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Beschluss: Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung wie in der Anlage zur Vorlage 2019/006/124 dargestellt abgewogen.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.
Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10, für das Grundstück südlich "Meiendorfer Amtsweg", nördlich "Alte Landstraße", östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10, durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung ausgeschlossen.
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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