Bauausschuss der Gemeinde Siek - 07.08.2014
Grunddaten
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Do., 07.08.2014
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Sitzungsraum im Amt Siek
- Ort:
- Hauptstraße 49, 22962 Siek
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Gemischte Beratung (19:00 - 20:25 Uhr) | |||||
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeide Siek Gebiet: nördlich des Lebensmittelmarktes Hauptstraße 1, östlich der Straße "Jacobsrade", in einer Tiefe von ca. 50m und ca. 80m südlich der Ortsumgehung (L224) a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
WortprotokollEntsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 30.06.2014 wurde die freiwillige Feuerwehr zur heutigen Sitzung eingeladen. Eine Teilnahme war jedoch nicht möglich. Schriftliche Äußerungen der Feuerwehr liegen nicht vor.
Herr Bitzer erläutert, dass er bereits vor der letzten Sitzung Bedenken per Mail vorgebracht hat. In der Planung sind seiner Meinung nach falsche Angaben gemacht worden. Bürgermeister Trenner ergänzt dazu, dass die Feuerwehr einen Neubau gewünscht hat, da im Falle von notwendigen baulichen Veränderungen der Bestandschutz für die nicht mehr den Anforderungen entsprechenden Räumlichkeiten entfallen würde. Die hierzu existierenden Unterlagen sollen dem Bauausschuss zur Verfügung gestellt werden.Im Rahmen der Beratungen hat sich herausgestellt, dass es keinen anderen Standort für ein neues Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde gibt.
Herr Koops merkt an, die Beteiligung der Feuerwehr hätte im Rahmen einer außerordentlichen öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen sollen.
Bürgermeister Trenner weist darauf hin, dass eine Sitzung der Gemeindevertretung im September, außerhalb der Sommerferien, stattfinden wird.
Ob auch der Jugendtreff auf diesem Grundstück untergebracht werden sollte, wird im weiteren Verfahren bzw. im Rahmen der Ausführungsplanung beraten.
Bezüglich der Hilfsfrist wird dem Protokoll eine Übersicht als Anlage beigefügt, aus der Ausrückebereich hervorgeht.
Die Beratung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses erfolgt nach dem Gespräch mit der freiwilligen Feuerwehr. |
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