Bauausschuss der Gemeinde Siek - 11.06.2014
Grunddaten
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Mi., 11.06.2014
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Sitzungsraum im Amt Siek
- Ort:
- Hauptstraße 49, 22962 Siek
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (19:00 - 22:10 Uhr) | |||||
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7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeide Siek Gebiet: nördlich des Lebensmittelmarktes Hauptstraße 1, östlich der Straße "Jacobsrade", in einer Tiefe von ca. 50m und ca. 80m südlich der Ortsumgeung (L224) a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschlussc) Beratung weitere Vorgehensweise
WortprotokollHerr BA Vorsitzender Reppel erläutert anhand der o.g. Vorlage den Sachverhalt.
Seitens der Feuerwehr wird angemerkt, dass es bei einem Bau des Feuerwehrhauses auf diesem Grundstück zu dem Problem kommen könnte, dass die „Hilfsfrist“ nicht eingehalten werden kann. Der Planer wird beauftragt bis zur nächsten Gemeindevertretung am 30.06.14 dies in Erfahrung zu bringen und zu prüfen.
Beschlussvorschlag: Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet nördlich des Lebensmittelmarktes Hauptstraße 1, östlich der Straße "Jacobsrade", in einer Tiefe von ca. 50m und ca. 80m südlich der Ortsumgehung (L224), und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter(innen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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Nichtöffentlicher Teil (19:00 - 22:10 Uhr) | |||||