Gemeindevertretung Hoisdorf - 26.08.2019
Grunddaten
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 26.08.2019
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Landhaus Hoisdorf
- Ort:
- Dorfstraße 14, 22955 Hoisdorf
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (19:30 - 21:35 Uhr) | |||||
Bebauungsplan Nr. 3 - 8. Änderung der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: südlich der Waldstraße, westlich der Straße "Am Schwarzen Berg"(Grundstücke Waldstraße 11 bis 19 G) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss a) Abwägung (frühzeitige Beteiligung) b) Billigung des Entwurfes und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag: Die während der vorgezogenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2019/004/130 als Anlage dargestellt ist, mit folgender Ergänzung abgewogen:
Privat 1 – Stellungnahme vom 17.06.2019 Punkt 2 des Abwägungsvorschlages: „… nicht gesehen. Sofern dennoch ein Wertverlust vorliegen sollte, wäre dies aus Sicht der Gemeinde hinnehmbar, da die öffentlichen Belange in Form von erhaltenswertem Baumbestand höher zu gewichten ist. Die neuen Baufenster…“
Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu benachrichtigen.
b) Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich südlich der 'Waldstraße', westlich der Straße 'Am Schwarzen Berg' (Grundstücke 'Waldstraße 11 bis 19 G') sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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geändert beschlossen
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Nichtöffentlicher Teil (19:30 - 21:35 Uhr) | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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184,8 kB
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11 kB
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